Was muss ich tun um eine logopädische Behandlung zu bekommen? Sie, Ihr Kind oder ein anderer Angehöriger hat sprachliche oder stimmliche Schwierigkeiten. Wenden Sie sich an Ihren Arzt. Die
notwendigen Voruntersuchungen führt entweder der HNO-Arzt, der Kinderarzt, der Hausarzt, der Internist, der Neurologe, der Kieferorthopäde oder ein anderer Facharzt durch. Von Ihm erhalten Sie die Heilmittelverordnung
für Stimm- Sprech- oder Sprachtherapie. Diese Heilmittelverordnung muss ab Ausstellungsdatum innerhalb von 14 Tagen angetreten werden, andernfalls verliert sie ihre Gültigkeit.
Wer bezahlt die Logopädische Behandlung? Die logopädische Therapie wird von der Krankenkasse erstattet. Die Gesundheitsreform vom 01.01.2004 regelt die Zuzahlungen folgendermaßen:
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Erwachsene mit Befreiungsbescheinigung sind von der Zuzahlung befreit - Die Zuzahlung für Heilmittel (wie Logopädie) beträgt 10% der Behandlungskosten + 10 Euro
Rezeptgebühr. Die Sätze der einzelnen Kassen sind verschieden. Wie geht es weiter? Die logopädische Behandlung erfolgt nach Terminabsprache, dies geht meist per Telefon am einfachsten. Es ist ratsam sofort
nach Erhalt der Verordnung mit dem jeweiligen Logopäden Kontakt aufzunehmen. |